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Voraussetzungen zur Anmeldung
Jeder Anwärter sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Gute fliegerische Begabung
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Fundiertes theoretisches Fachwissen
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Gute Auffassungsgabe
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Verantwortungsbewusstsein
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Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen
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Zuverlässig, kontaktfähig und kameradschaftlich
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Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
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Langfristige Verfügbarkeit als Segelfluglehrer
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Zustimmung des Vereinsvorstandes muss vorliegen.
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Er muss folgende Flugerfahrung aufweisen: Flugstunden: 150h nach Erteilung der Lizenz Starts: 250 nach Erteilung der Lizenz Streckenflug: min. einen Streckenflug von 200 km Startarten: Windenstart und/oder F-Schlepp
Sind diese Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Anmeldung beim LSV Sachsen. Hierfür ist die erste Seite des Ausbildungsnachweises für Segelfluglehreranwärter auszufüllen und einzureichen.
Der weitere Werdegang zum Segelfluglehrer wird ausführlich im Ausbildungshandbuch des LSV Sachsen im Kapitel 4.14 und in den folgenden Dokumenten beschrieben:
Segelfluglehrerausbildung (DAeC)
Bedingungen und Ablauf Anwärter Segelfluglehrer (LSV Sachsen)
Erwerb und Erhalt der Lehrberechtigung Segelflug
Für die Lehrprobe stehen folgende Dokumente als Hilfestellung zur Verfügung:
Aufbau einer Lehrprobe
Bewertung Lehrprobe
Beispiel Lehrmaterial
Theorieprüfung
Alle Anwärter müssen eine Theorieprüfung in der Landesdirektion Dresden ablegen. Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
Antrag zur theoretischen Prüfung für Segelflugzeugführer
vollständig ausgefüllte erste Seite des Ausbildungsnachweises für Segelfluglehreranwärter
Die schriftliche Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
Hinweise zur Theorieprüfung
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