Änderung zur Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

Seit dem 8. April 2025 ist bei der Beantragung der Verlängerung einer L-Lizenz ein zusätzlicher Nachweis erforderlich: Dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss nun ein Tätigkeitsnachweis beigefügt werden. Dieser Nachweis erfolgt gemäß Anlage 1 zur 19-L in Form einer Logbuch-ähnlichen Aufstellung.

Das dafür vorgesehene Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht auf der Website des LBA zum Download bereit:

👉 Hier geht’s zum Formular beim LBA

Bitte beachten: Die Anerkennung der Tätigkeit setzt eine ausreichend dokumentierte Berufserfahrung voraus. Genaue Informationen zur geforderten Umfang und Form des Nachweises finden sich in der NfL 2024-2-796.

Bei Fragen rund um den Tätigkeitsnachweis oder die Beantragung helfen euch die bekannten Ansprechpartner im Verband gern weiter.

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Die Geschäftsstelle der LSV Sachsen e.V. ist vom 
24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 
in Betriebsruhe.

Gerne sind wir ab dem 05.01.2026 wieder für euch da!

Frohe Weihnachten und einen ruhigen Jahreswechsel wünscht
Euer Team im Luftsportverband Sachsen e.V.