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Änderung zur Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

Seit dem 8. April 2025 ist bei der Beantragung der Verlängerung einer L-Lizenz ein zusätzlicher Nachweis erforderlich: Dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss nun ein Tätigkeitsnachweis beigefügt werden. Dieser Nachweis erfolgt gemäß Anlage 1 zur 19-L in Form einer Logbuch-ähnlichen Aufstellung. Das dafür vorgesehene Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht auf der Website des LBA zum Download bereit: 👉 Hier geht’s zum Formular beim LBA Bitte beachten: Die Anerkennung der Tätigkeit setzt eine ausreichend dokumentierte Berufserfahrung voraus. Genaue Informationen zur geforderten Umfang und Form des Nachweises finden sich in der NfL 2024-2-796. Bei Fragen rund um den Tätigkeitsnachweis oder die Beantragung helfen euch die bekannten Ansprechpartner im Verband gern weiter.

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L-Lizenz statt Technischem Ausweis: Das ist zu beachten

Seit Ende 2019 besteht für Halter eines gültigen Technischen Ausweises die Möglichkeit, diesen in eine L-Lizenz umschreiben zu lassen – vorausgesetzt, der Ausweis war am 01.10.2019 noch in Kraft. Die L-Lizenz ist fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf verlängert werden. Für die Verlängerung reicht ein formloser Antrag, ein Tätigkeitsnachweis muss nicht beigefügt werden. Was gilt für die Verlängerung? Laut der EU-Verordnung 1321/2014 ist für eine aktive L-Lizenz die Ausübung von 100 Arbeitstagen in zwei Jahren vorgesehen. Da diese Vorgabe für viele ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Inhaber kaum zu erfüllen ist, wurde diese Regelung in der NfL 2024-2-796 angepasst: 🔧 Bereits 25 Einsatztage à 8 Stunden innerhalb von zwei Jahren reichen aus, um die L-Lizenz aufrechtzuerhalten. Empfehlung für alle Inhaber Wir raten allen Lizenzinhaberinnen und -inhabern, die Verlängerung rechtzeitig anzugehen. Die zuständigen Luftsportverbände wie z. B. der AEROCLUB NRW unterscheiden künftig in zwei Kategorien: 1. Technischer Ausweis (ohne L-Lizenz) ➡️ Verlängerung nur mit einem Fortbildungslehrgang innerhalb von 5 Jahren. 2. L-Lizenz ➡️ Alle zwei Jahre Teilnahme an einer technischen Fortbildung erforderlich. Nur wer regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt, bleibt in Bezug auf EU-Vorgaben und Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand.

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