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Änderung zur Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich

Seit dem 8. April 2025 ist bei der Beantragung der Verlängerung einer L-Lizenz ein zusätzlicher Nachweis erforderlich: Dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss nun ein Tätigkeitsnachweis beigefügt werden. Dieser Nachweis erfolgt gemäß Anlage 1 zur 19-L in Form einer Logbuch-ähnlichen Aufstellung. Das dafür vorgesehene Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht auf der Website des LBA zum Download bereit: 👉 Hier geht’s zum Formular beim LBA Bitte beachten: Die Anerkennung der Tätigkeit setzt eine ausreichend dokumentierte Berufserfahrung voraus. Genaue Informationen zur geforderten Umfang und Form des Nachweises finden sich in der NfL 2024-2-796. Bei Fragen rund um den Tätigkeitsnachweis oder die Beantragung helfen euch die bekannten Ansprechpartner im Verband gern weiter.

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L-Lizenz statt Technischem Ausweis: Das ist zu beachten

Seit Ende 2019 besteht für Halter eines gültigen Technischen Ausweises die Möglichkeit, diesen in eine L-Lizenz umschreiben zu lassen – vorausgesetzt, der Ausweis war am 01.10.2019 noch in Kraft. Die L-Lizenz ist fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf verlängert werden. Für die Verlängerung reicht ein formloser Antrag, ein Tätigkeitsnachweis muss nicht beigefügt werden. Was gilt für die Verlängerung? Laut der EU-Verordnung 1321/2014 ist für eine aktive L-Lizenz die Ausübung von 100 Arbeitstagen in zwei Jahren vorgesehen. Da diese Vorgabe für viele ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Inhaber kaum zu erfüllen ist, wurde diese Regelung in der NfL 2024-2-796 angepasst: 🔧 Bereits 25 Einsatztage à 8 Stunden innerhalb von zwei Jahren reichen aus, um die L-Lizenz aufrechtzuerhalten. Empfehlung für alle Inhaber Wir raten allen Lizenzinhaberinnen und -inhabern, die Verlängerung rechtzeitig anzugehen. Die zuständigen Luftsportverbände wie z. B. der AEROCLUB NRW unterscheiden künftig in zwei Kategorien: 1. Technischer Ausweis (ohne L-Lizenz) ➡️ Verlängerung nur mit einem Fortbildungslehrgang innerhalb von 5 Jahren. 2. L-Lizenz ➡️ Alle zwei Jahre Teilnahme an einer technischen Fortbildung erforderlich. Nur wer regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt, bleibt in Bezug auf EU-Vorgaben und Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand.

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Wichtige Hinweise für Halter und Wartungspersonal: Service Bulletin zu Rotax 912 S und ULS

BRP-Rotax hat ein neues Service Bulletin (SB-912-079) veröffentlicht. Hintergrund sind gemeldete Störungen an den 100-PS-Triebwerken der Baureihen 912 S und ULS. Das Bulletin enthält präzise Vorgaben zu Betrieb, Einbau und Wartung dieser Motoren. 👉 Download des Bulletins (deutsch) Die Inhalte stimmen in weiten Teilen mit den Ergebnissen einer Online-Umfrage überein, die im September durch die AG Rotax des Bundesausschusses Technik durchgeführt wurde. Der Ausschuss plant in diesem Zusammenhang, betroffene Hersteller von Luftfahrzeugen direkt anzusprechen und ihre Stellungnahmen einzuholen. Zusätzlich werden im Winter Online-Seminare angeboten, die sich mit den Betriebs- und Wartungsaspekten der Motoren vertieft auseinandersetzen. Achtung bei der Kraftstoffwahl Besonders hingewiesen wird auf die Verwendung von Super (ROZ 95) und UL91 (ROZ 96). Diese sind unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Vollgas unterhalb 5500 U/min – nur bedingt geeignet und können Klopfverbrennung und mögliche Motorschäden verursachen. Genaue Hinweise finden sich im Betriebshandbuch unter Punkt 3.4.1. Kurze Frist zur Umsetzung empfohlen Die im Bulletin genannten Maßnahmen sollen innerhalb von 10 Betriebsstunden umgesetzt werden. Auch wenn es sich nicht um eine verpflichtende Lufttüchtigkeitsanweisung (AD) handelt, empfiehlt sich die schnelle Umsetzung in enger Abstimmung mit Piloten und Technikpersonal. Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs bleibt auch nach Ablauf der Frist bestehen – eine Dokumentation der Maßnahmen wird dennoch angeraten. Einschätzung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass das SB-912-079 am 11. November 2024 veröffentlicht wurde. Solche Bulletins enthalten technische Empfehlungen, die von Herstellern bei sicherheitsrelevanten Erkenntnissen herausgegeben werden. Laut LBA ist keine AD erforderlich – die Lufttüchtigkeit bleibt also bestehen. Das Bulletin hat bei vielen Piloten und Betreiberinnen zur Verunsicherung geführt. Das LBA informiert, dass in Zusammenarbeit mit EASA und Rotax derzeit an einer überarbeiteten Version gearbeitet wird. Sobald neue Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen vorliegen, will das LBA auf seiner Website umfassend informieren – sowohl für Piloten, Verbände als auch für die Luftfahrtindustrie. 👉 Aktuelle Infos des LBA zu Rotax-Motoren

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Luftstreitkräfte üben – AIR DEFENDER 2023

Der DAeC bittet um Mithilfe: Luftstreitkräfte üben – AIR DEFENDER 2023 Anlässlich der dieses Jahr schwerpunktmäßig in Deutschland stattfindenden multinationalen NATO-Großübung AIR DEFENDER 2023, bittet der DAeC alle Mitglieder für den Juni 2023 geplante Luftsportwettbewerbe oder ähnliche Events an den DAeC zu melden. An der Übung werden voraussichtlich im Zeitraum vom 11. Juni bis 22.Juni bis zu 200 militärische Luftfahrzeuge aus bis zu 15 Nationen teilnehmen, die hauptsächlichen von deutschen Bundeswehrflugplätzen bzw. US-Flugplätzen aus operieren werden.  In diesem Zeitraum ist mit verstärktem militärischem Flugverkehr im deutschen Luftraum zu rechnen. Die Übung zielt darauf ab, die Interoperabilität der Streitkräfte zu verbessern, Ausbildungsmöglichkeiten im europäischen Luftraum zu bieten und die Beweglichkeit und Entschlossenheit der NATO zu demonstrieren. Der DAeC bittet daher alle Luftsportvereine ihre für den Juni 2023 geplanten Luftsportveranstaltungen an die Bundesgeschäftsstelle des DAeC zu melden, sofern diese nicht bereits über die Bundeskommissionen bekannt gegeben sind.  Der DAeC wird diese Veranstaltungen dann sofern nötig mit der Bundeswehr koordinieren und für einen sicheren und störungsfreien Flugbetrieb des Luftsports sorgen. Luftsportveranstaltungen können via Mail unter Angabe von Zeitraum, Ort und ggf. Wettbewerbsraum gemeldet werden an: Habbo Brune, Bundesausschuss Unterer Luftraum

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Modellflug, Verband

Mitgliederversammlung der FG Modellflug am 26.11.2022

Liebe Luftsportler/innen, am 26.11.22 fand die Mitgliederversammlung der Fachgruppe Modellflug statt. 17 Teilnehmer diskutierten zu den Themen: Folgen der neuen Rechtslage für den Modellflug neue Ansätze bei der Jugendarbeit Sportkalender 2023 Außerdem fanden Wahlen zur Modellflugkommission der FG Modellflug statt: Vorsitzender der MFK:             Uwe Schönlebe Stv. Vors. der MFK:                   Thomas Brenner Fachreferent Freiflug:               Andreas Lindner Fachreferent Fesselflug:           Mario Gutte Stv. Fachref. Fesselflug:            Torsten Boin Fachreferent Fernlenkflug:       Uwe Schönlebe Stv. Fachref. Fernlenkflug:        Thomas Brenner Fachreferent Raketenmodelle: Siegfried Görner Fachref. Jugend/Breitensport:  Michael Jäckel Solltet ihr Fragen, Interesse and weiteren Infos haben meldet euch gerne bei Uwe Schönlebe direkt und lest bzw. abonniert den übergeordneten Newsletter der Bundeskommission Modellflug im DAeC und des MFSD.

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Segelflug, Verband

Anmeldung Qualifikationsmeisterschaften Club-, 15m-, Standard-Klasse

Liebe Piloten und Pilotinnen, die Anmeldungen für die Qualifikationsmeisterschaften in der 15m-, Standard- und Club-Klasse sind weiterhin bis zum 15.12.2022 offen (eine Anmeldung auf offene Plätze bis zum Eröffnungsbriefing ist natürlich immer möglich). Anmeldungen sind wie gewohnt über die copilot Wettbewerbsanmeldung möglich. Die Ausschreibung ist unter Informationen bei den einzelnen Wettbewerben im copilot zu finden. Folgend noch die Termine zur Übersicht (im Link jeweils die Informationsseite): Leverkusen:   Club                  29.07.2023 – 05.08.2023 Landau:         Club, 15m          28.07.2023 – 04.08.2023 Rotenburg(Wümme): Club, Std, 15m 07.07.2023 – 15.07.2023 Stendal:         Club, Std          30.06.2023 – 08.07.2023 Musbach:       Club                  03.06.2023 – 10.06.2023 Hockenheim: Club, Std, 15m 27.05.2023 – 03.06.2023 Der bisherige Ausrichter in Marpingen fällt leider aus organisatorischen Gründen aus. gez.: Thomas Melde (BuKo Segelflug, DAeC)

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Schulung Sportzeugen

Durch die geänderten Rahmenbedingungen ist eine Schulung aller Sportzeugen im Segelflug notwendig. In der Vergangenheit hat solch eine Sportzeugenschulung mind. 1 Tag gedauert, nun sind alles in allem ca. 40 Minuten Zeit zu investieren, um eine Verlängerung der Lizenz zu erlangen. Das Video zur Theorie könnt ihr euch hier anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=mTuG2WPljns Für die Qualifikation als Sportzeuge ist eine Teilnahme am Quiz notwendig: https://forms.gle/p6DTce7KrQnSbzfr6 Bestanden hat man mit 20 oder mehr Punkten (von 22). Wir empfehlen euch das Video genau und notfalls mehrmals anzusehen und wünschen euch nun viel Spaß und Erfolg! Die Liste der qualifizierten Sportzeugen ist unter https://segelflug.aero/web/index.php/kommission/sportzeugen abrufbar.

Motorflug, Verband

1500€ Förderung FI(A) Ausbildung

Liebe Mitglieder, während des 99. Motorfliegertages in Bremen wurde eine mögliche Förderung der FI(A)-Ausbildung beschlossen. Für Interessierte sind dies gute Aussichten. Einen kurzen Auszug hierzu könnt ihr dem Anhang entnehmen. Der Vorschlag zur Ausbildungsförderung muss hierbei durch den jeweiligen Verein erfolgen. Die Bezuschussung ist in Höhe von 1500€ festgesetzt. Für Fragen dürft ihr euch an die Geschäftsstelle der Motorflugsparte des DAeC wenden: Anhang: Beschluss Förderung Fluglehrerausbildung

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30-Jähriges Jubiläum FC Langhennersdorf

Lieber Flieger-Club Langhennersdorf, zu Eurem ehrenvollen Jubiläum – 30 Jahre Flieger-Club –  gratulieren Euch alle Mitglieder des LSV Sachsen aufs Herzlichste. In der heutigen Zeit voller Veränderungen und Orientierungsproblemen ist der Verein ein wichtiger Garant für Kameradschaft, sozialen Halt und Geselligkeit. Er bietet den notwendigen Rahmen für alle Sportler, um ihrer Leidenschaft, dem Fliegen nachgehen zu können. Fliegen wir auch in einem unkontrollierten Luftraum, so sind doch zahlreiche rechtliche Bedingungen zu kennen und einzuhalten. Dies erfordert engagierte Mitglieder, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Daher gebührt besonderen Dank allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und Freunden aus Eurem Verein für den Aufbau des Clubs vor 30 Jahren und das unermüdliche Sorgen für Gegenwart und Zukunft. Wir wünschen dem Verein weiterhin gutes Gedeihen und unfallfreie Jahre. Manuela Andrich, im Namen des gesamten LSV Sachsen

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