Änderung zur Verlängerung der L-Lizenz: Tätigkeitsnachweis erforderlich
Seit dem 8. April 2025 ist bei der Beantragung der Verlängerung einer L-Lizenz ein zusätzlicher Nachweis erforderlich: Dem Antrag an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) muss nun ein Tätigkeitsnachweis beigefügt werden. Dieser Nachweis erfolgt gemäß Anlage 1 zur 19-L in Form einer Logbuch-ähnlichen Aufstellung. Das dafür vorgesehene Antragsformular (LBA-Form 19.1) steht auf der Website des LBA zum Download bereit: 👉 Hier geht’s zum Formular beim LBA Bitte beachten: Die Anerkennung der Tätigkeit setzt eine ausreichend dokumentierte Berufserfahrung voraus. Genaue Informationen zur geforderten Umfang und Form des Nachweises finden sich in der NfL 2024-2-796. Bei Fragen rund um den Tätigkeitsnachweis oder die Beantragung helfen euch die bekannten Ansprechpartner im Verband gern weiter.