Ultraleichtflug

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L-Lizenz statt Technischem Ausweis: Das ist zu beachten

Seit Ende 2019 besteht für Halter eines gültigen Technischen Ausweises die Möglichkeit, diesen in eine L-Lizenz umschreiben zu lassen – vorausgesetzt, der Ausweis war am 01.10.2019 noch in Kraft. Die L-Lizenz ist fünf Jahre gültig und muss nach Ablauf verlängert werden. Für die Verlängerung reicht ein formloser Antrag, ein Tätigkeitsnachweis muss nicht beigefügt werden. Was gilt für die Verlängerung? Laut der EU-Verordnung 1321/2014 ist für eine aktive L-Lizenz die Ausübung von 100 Arbeitstagen in zwei Jahren vorgesehen. Da diese Vorgabe für viele ehrenamtlich oder nebenberuflich tätige Inhaber kaum zu erfüllen ist, wurde diese Regelung in der NfL 2024-2-796 angepasst: 🔧 Bereits 25 Einsatztage à 8 Stunden innerhalb von zwei Jahren reichen aus, um die L-Lizenz aufrechtzuerhalten. Empfehlung für alle Inhaber Wir raten allen Lizenzinhaberinnen und -inhabern, die Verlängerung rechtzeitig anzugehen. Die zuständigen Luftsportverbände wie z. B. der AEROCLUB NRW unterscheiden künftig in zwei Kategorien: 1. Technischer Ausweis (ohne L-Lizenz) ➡️ Verlängerung nur mit einem Fortbildungslehrgang innerhalb von 5 Jahren. 2. L-Lizenz ➡️ Alle zwei Jahre Teilnahme an einer technischen Fortbildung erforderlich. Nur wer regelmäßig an Fortbildungen teilnimmt, bleibt in Bezug auf EU-Vorgaben und Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand.

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Wichtige Hinweise für Halter und Wartungspersonal: Service Bulletin zu Rotax 912 S und ULS

BRP-Rotax hat ein neues Service Bulletin (SB-912-079) veröffentlicht. Hintergrund sind gemeldete Störungen an den 100-PS-Triebwerken der Baureihen 912 S und ULS. Das Bulletin enthält präzise Vorgaben zu Betrieb, Einbau und Wartung dieser Motoren. 👉 Download des Bulletins (deutsch) Die Inhalte stimmen in weiten Teilen mit den Ergebnissen einer Online-Umfrage überein, die im September durch die AG Rotax des Bundesausschusses Technik durchgeführt wurde. Der Ausschuss plant in diesem Zusammenhang, betroffene Hersteller von Luftfahrzeugen direkt anzusprechen und ihre Stellungnahmen einzuholen. Zusätzlich werden im Winter Online-Seminare angeboten, die sich mit den Betriebs- und Wartungsaspekten der Motoren vertieft auseinandersetzen. Achtung bei der Kraftstoffwahl Besonders hingewiesen wird auf die Verwendung von Super (ROZ 95) und UL91 (ROZ 96). Diese sind unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Vollgas unterhalb 5500 U/min – nur bedingt geeignet und können Klopfverbrennung und mögliche Motorschäden verursachen. Genaue Hinweise finden sich im Betriebshandbuch unter Punkt 3.4.1. Kurze Frist zur Umsetzung empfohlen Die im Bulletin genannten Maßnahmen sollen innerhalb von 10 Betriebsstunden umgesetzt werden. Auch wenn es sich nicht um eine verpflichtende Lufttüchtigkeitsanweisung (AD) handelt, empfiehlt sich die schnelle Umsetzung in enger Abstimmung mit Piloten und Technikpersonal. Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs bleibt auch nach Ablauf der Frist bestehen – eine Dokumentation der Maßnahmen wird dennoch angeraten. Einschätzung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass das SB-912-079 am 11. November 2024 veröffentlicht wurde. Solche Bulletins enthalten technische Empfehlungen, die von Herstellern bei sicherheitsrelevanten Erkenntnissen herausgegeben werden. Laut LBA ist keine AD erforderlich – die Lufttüchtigkeit bleibt also bestehen. Das Bulletin hat bei vielen Piloten und Betreiberinnen zur Verunsicherung geführt. Das LBA informiert, dass in Zusammenarbeit mit EASA und Rotax derzeit an einer überarbeiteten Version gearbeitet wird. Sobald neue Erkenntnisse aus den laufenden Untersuchungen vorliegen, will das LBA auf seiner Website umfassend informieren – sowohl für Piloten, Verbände als auch für die Luftfahrtindustrie. 👉 Aktuelle Infos des LBA zu Rotax-Motoren

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Luftstreitkräfte üben – AIR DEFENDER 2023

Der DAeC bittet um Mithilfe: Luftstreitkräfte üben – AIR DEFENDER 2023 Anlässlich der dieses Jahr schwerpunktmäßig in Deutschland stattfindenden multinationalen NATO-Großübung AIR DEFENDER 2023, bittet der DAeC alle Mitglieder für den Juni 2023 geplante Luftsportwettbewerbe oder ähnliche Events an den DAeC zu melden. An der Übung werden voraussichtlich im Zeitraum vom 11. Juni bis 22.Juni bis zu 200 militärische Luftfahrzeuge aus bis zu 15 Nationen teilnehmen, die hauptsächlichen von deutschen Bundeswehrflugplätzen bzw. US-Flugplätzen aus operieren werden.  In diesem Zeitraum ist mit verstärktem militärischem Flugverkehr im deutschen Luftraum zu rechnen. Die Übung zielt darauf ab, die Interoperabilität der Streitkräfte zu verbessern, Ausbildungsmöglichkeiten im europäischen Luftraum zu bieten und die Beweglichkeit und Entschlossenheit der NATO zu demonstrieren. Der DAeC bittet daher alle Luftsportvereine ihre für den Juni 2023 geplanten Luftsportveranstaltungen an die Bundesgeschäftsstelle des DAeC zu melden, sofern diese nicht bereits über die Bundeskommissionen bekannt gegeben sind.  Der DAeC wird diese Veranstaltungen dann sofern nötig mit der Bundeswehr koordinieren und für einen sicheren und störungsfreien Flugbetrieb des Luftsports sorgen. Luftsportveranstaltungen können via Mail unter Angabe von Zeitraum, Ort und ggf. Wettbewerbsraum gemeldet werden an: Habbo Brune, Bundesausschuss Unterer Luftraum

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Schulung Sportzeugen

Durch die geänderten Rahmenbedingungen ist eine Schulung aller Sportzeugen im Segelflug notwendig. In der Vergangenheit hat solch eine Sportzeugenschulung mind. 1 Tag gedauert, nun sind alles in allem ca. 40 Minuten Zeit zu investieren, um eine Verlängerung der Lizenz zu erlangen. Das Video zur Theorie könnt ihr euch hier anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=mTuG2WPljns Für die Qualifikation als Sportzeuge ist eine Teilnahme am Quiz notwendig: https://forms.gle/p6DTce7KrQnSbzfr6 Bestanden hat man mit 20 oder mehr Punkten (von 22). Wir empfehlen euch das Video genau und notfalls mehrmals anzusehen und wünschen euch nun viel Spaß und Erfolg! Die Liste der qualifizierten Sportzeugen ist unter https://segelflug.aero/web/index.php/kommission/sportzeugen abrufbar.

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30-Jähriges Jubiläum FC Langhennersdorf

Lieber Flieger-Club Langhennersdorf, zu Eurem ehrenvollen Jubiläum – 30 Jahre Flieger-Club –  gratulieren Euch alle Mitglieder des LSV Sachsen aufs Herzlichste. In der heutigen Zeit voller Veränderungen und Orientierungsproblemen ist der Verein ein wichtiger Garant für Kameradschaft, sozialen Halt und Geselligkeit. Er bietet den notwendigen Rahmen für alle Sportler, um ihrer Leidenschaft, dem Fliegen nachgehen zu können. Fliegen wir auch in einem unkontrollierten Luftraum, so sind doch zahlreiche rechtliche Bedingungen zu kennen und einzuhalten. Dies erfordert engagierte Mitglieder, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Daher gebührt besonderen Dank allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und Freunden aus Eurem Verein für den Aufbau des Clubs vor 30 Jahren und das unermüdliche Sorgen für Gegenwart und Zukunft. Wir wünschen dem Verein weiterhin gutes Gedeihen und unfallfreie Jahre. Manuela Andrich, im Namen des gesamten LSV Sachsen

Sächsisches Jugendtreffen 2022 in Oschatz
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Sächsisches Jugendtreffen 2022 in Oschatz

Hallo liebe Jugend, wir hoffen Ihr hattet alle eine erfolgreiche Saison und wunderschöne Flüge. Um die Saison gemeinsam ausklingen zu lassen, laden wir euch recht herzlich zum diesjährigen Sächsischen Jugendtreffen am 18/19.11.2022 in Oschatz ein. Am Freitag (18.11) ist die Anreise geplant, sodass wir Abends gemütlich beisammen sitzen können. Samstag werden ein bis zwei kleine Vorträge gehalten und am Nachmittag gehen wir gemeinsam Bowlen. Die Abreise ist Samstagabend geplant, da der Verein, genauso wie alle anderen, die Werkstatt weiter nutzen möchte. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und freuen uns auf ein erlebnisreiches Wochenende. Bei Fragen meldet euch gern bei uns. Eure Landesjugendleitung Rebecca, Lea, Celina, Niklas Deine verbindliche Anmeldung: https://my.forms.app/form/6332cac2b1411e76e6880325 Anmeldefrist bis 06.11.2022 Das Programm Freitag 18.11.2022: Anreise ab 17 Uhr Abendessen Kennlernrunde Samstag 19.11.2022: Frühstück Workshop: Zukunft der sächsischen Jugend Zwei kleine Vorträge Mittagessen Bowlen (10€/Person) Abreise Kosten: 25€/Person für 1x Übernachtung, Abendessen, Frühstück, Mittag 10€/Person für Bowling Einzelpreise (nur Samstag): Frühstück 5€/Person, Mittagessen 5€/Person Bezahlung vor Ort in Bar Sächsisches Jugendtreffen 2022

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Landesseniorenspiele in Sachsen 2022

Die Landesseniorenspiele in Sachsen 2022 fanden für Motorflug-, Motorsegler-, Segelflug-, Ultraleichtflug-Piloten und Modellflieger im Alter von/über 50 Jahren am 17.09.2022 in Nardt sowie für Fallschirmsport für Springer von/über 50 Jahren am 16./18.08.2022 in Großrückerswalde statt. Landesseniorenspiele Nardt 2022 Nach dem Motto: „Raus aus dem Schaukelstuhl … und auf zu den Landesseniorenspielen 2022 in Nardt“ fanden Segelflug-, Motorflug- und Modellflug-Piloten (50+) aus Sachsen den Weg nach Nardt. Lars Bauer vom Sportbund Bautzen eröffnete die Veranstaltung. Trotz teils windigem, regnerischem, aber auch sonnigem Wetter konnten dann ab Mittag in den Disziplinen Motorflug, Segelflug und Modellflug alle Wertungen erflogen werden. Neben dem obligatorischen Ziel-Landewettbewerb in allen Disziplinen wurden für den Segelflug Haltungsnoten vergeben, die Motorflugbesatzungen mussten Kirchen suchen und zuordnen und die Modellflieger zeitgenau landen. Die Gewinner erwarteten Preise wie eine Flugente und die nebenstehende Medaille, aber auch alle weiteren plazierten Piloten verdienten sich kleine Erinnerungsgeschenke. Außerdem haben sich alle Teilnehmer und Helfer die Erinnerung an einen schönen gemeinsamen Tag mitgenommen. Die Teilnehmer wurden während der Veranstaltung von fleißigen Helfern umsorgt und mit frisch gebackenem Kuchen, Kaffee und Mittagessen versorgt. Ein herzliches Dankeschön an die vielen Helfer dafür. ➠ Motorflug, Segelflug, Ultraleichtflug und Modellflug in Nardt Landesseniorenspiele Großrückerswalde 2022 ➠ Fallschirmsport in Großrückerswalde

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AIP VFR – Luftfahrthandbuch ab 2023 kostenfrei

AIP VFR – Luftfahrthandbuch ab 2023 kostenfrei Ab dem Jahr 2023 soll das Luftfahrthandbuch „AIP VFR“ kostenlos für alle Piloten verfügbar sein. Damit geht die DFS einen wichtigen und richtigen Schritt. Das Luftfahrthandbuch wird demnach im Internet frei für alle abrufbar sein. https://www.aerokurier.de/praxis/aip-vfr-luftfahrthandbuch-ab-2023-kostenfrei/

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Informationen zur Ehrenamtsversicherung

Hiermit möchten wir auf die „Freiwillige Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für gewählte Ehrenamtsträger in Verbänden und Vereinen“ aufmerksam machen. Mit dem Abschluss dieser Versicherung  können gewählte oder beauftragte Funktionsträger gegen das Unfallrisiko abgesichert werden. Die Leistungen der VBG im Versicherungsfall sind auf einem wesentlich höheren Niveau im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversichrung oder den meisten privaten Unfallversicherungen. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 4,70 Euro pro versicherte Person. Ausführliche Informationen und ein Antragsformular findet Ihr unter folgendem Link:  VBG – Sportvereine Der Landesportbund Sachsen gehört zu den Landessportverbänden, die eine Vereinbarung mit der VBG zur „Freiwilligen Versicherung für Ehrenamtliche“ abgeschlossen haben. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, die Versicherung über den Landessportbund Sachsen abzuschließen. Nähere Informationen dazu findet Ihr unter VBG – Vereinbarungen mit Landessportbünden Achtung! Es gibt unterschiedliche Vereinbarungen mit den Landesportbünden. Nicht alle umfassen auch die „Beauftragten“. Wenn Ihr also Beauftragte (z.B. technisches Personal) mit versichern wollt, fragt beim Landesportbund Sachsen nach, ob das möglich ist. Wenn nicht, schließt die Versicherung direkt bei der VBG ab!

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